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Information zur betrieblichen Altersvorsorge für Angestellte
Die betriebliche Altersvorsorge:
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Ihr eigener Beitrag wird durch den Zuschuss Ihres Arbeitgebers ergänzt.
Was ist eine Direktversicherung?
Bei einer Direktversicherung handelt es sich im Prinzip um eine normale Rentenversicherung: Ihr Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Sie als Arbeitnehmer sind als versicherte Person bezugsberechtigt.
Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung (Entgeltumwandlung)
Durch Entgeltumwandlung sparen Sie Steuern und Sozialabgaben - während Ihr Arbeitgeber Ihre Vorsorge unterstützt.
Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage und trifft mit dem Mitarbeiter eine Entgeltumwandlungsvereinbarung.
Der Arbeitgeber schließt daraufhin eine Direktversicherung ab. Er ist Versicherungsnehmer und führt die Beiträge ab – daher spricht man von Entgeltumwandlung.
Versicherte Person ist der jeweilige Arbeitnehmer, bei dem von Beginn an das Bezugsrecht liegt.
Die Beiträge werden aus dem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers abgeführt.
Für wen ist die betriebliche Altersvorsorge interessant?
Die betriebliche Altersvorsorge ist im Prinzip für jeden Mitarbeiter in einem festen Arbeitsverhältnis interessant, nicht nur für „Besserverdiener“.
Auch Auszubildende haben mit der betrieblichen Altersvorsorge eine ausgezeichnete Möglichkeit vorzusorgen.
Finanzielles
Vermögenswirksame Leistungen (VL) - Umwandlung
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, denn sie sind Bestandteil des Lohns/Gehalts. Herkömmliche VL (Bausparen, Fonds- oder Banksparen etc.) führen zu einer Belastung mit Steuern und Sozialabgaben.
Besser: Umwandlung der VL-Beiträge in eine Beitragszahlung zur betrieblichen Altersvorsorge – dadurch sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, was Ihr Nettogehalt erhöhen kann.
Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer (Kurzüberblick)
Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Dazu müssen sie aus einem ersten Dienstverhältnis stammen (Lohnsteuerklasse I bis V).
Die Beiträge bleiben bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei (die ersten 4% steuer- und sozialabgabenfrei; die nächsten 4% nur steuerfrei).
Die spätere Rentenzahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge ebenfalls angerechnet.
Fragen und Antworten
Was zahlt der Arbeitgeber?
Für Neuverträge ab 2019 gilt ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss:
Der Arbeitgeber beteiligt sich mit 15% am Bruttobeitrag, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart. Diese Regelung gilt ab 2022 auch für bereits bestehende Verträge.
Der Arbeitgeberanteil kann je nach Regelung auch höher sein; die 15% sind mindestens vorgesehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was passiert bei
Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz?
Bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung haben Sie aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechts vom ersten Tag an ein Recht auf die Versicherungsleistungen. Bei Arbeitgeberfinanzierung entsteht das unwiderrufliche Bezugsrecht in der Regel erst nach mehrjähriger Betriebszugehörigkeit, außer es ist vertraglich anders geregelt.
Eine Direktversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse – sie ist insolvenzgeschützt.
Beim Ausscheiden sind typischerweise möglich:
Was passiert im Todesfall
während der Ansparphase?
In aller Regel entspricht die betriebliche Altersvorsorge den Regelungen des § 3 Nr. 63 EStG. Vertragsguthaben kann bei Tod nur an diesen Personenkreis in dieser Rangfolge ausgezahlt werden:
Abweichend kann auch ein Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft oder der frühere Ehegatte begünstigt werden – hierfür muss die Person namentlich benannt sein.
Wenn keine begünstigte Person in Frage kommt: „Sterbegeldregelung“ bis zu 8.000 Euro an eine beliebige, namentlich zu nennende Person. Wird niemand benannt, kommt das Vertragsguthaben der Versichertengemeinschaft zugute.
Ausnahme: Wer (auch) eine bAV nach § 40b EStG („alte Regelung“) bespart, kann beliebige Hinterbliebene als Bezugsberechtigte einsetzen.
Die Vorteile auf einen Blick
Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersvorsorge
Fördereffekt: Es fließt mehr in die Vorsorge, als Sie selbst aufwenden
Beiträge zur bAV sind teils steuer- und sozialabgabenfrei
Flexible Produktauswahl
Lebenslange Rente
Kapitalauszahlungen möglich
Übertragungsmöglichkeit bei Ausscheiden aus dem Unternehmen
Insolvenzschutz
Im Rentenbezug: Zusätzliche Altersrente bis zu einem Freibetrag von 50% der Regelbedarfsstufe 1 nach SGB XII möglich, ohne dass diese von der Grundsicherung abgezogen wird
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Für die Berechnung benötigen wir ein paar Angaben von Ihnen. E-Mail: service@asb24.de
Telefon: +49 800 7772400
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Über uns
Wir unterstützen Sie, als Mitarbeiter, dabei, die betriebliche Altersversorgung (bAV) einfach zu verstehen und sinnvoll zu nutzen.
Als unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir produktneutral und immer mit Blick auf Ihren persönlichen Vorsorgebedarf.
Seit 1996 begleiten wir Arbeitnehmer und Unternehmen bei Vorsorge- und Absicherungslösungen. Unsere Beratung ist klar, verständlich und darauf ausgerichtet, Chancen und Optionen transparent darzustellen – ohne unnötig komplexe Fachsprache.
Wir vergleichen passende Versorgungslösungen, beantworten Ihre Fragen zur Entgeltumwandlung und unterstützen Sie dabei, eine Entscheidung zu treffen, die zu Ihrer Lebenssituation passt.
Unser Team steht Ihnen als Ansprechpartner zur Seite und begleitet Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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